Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt und basiert auf einer Selbsteinschätzung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.09.2025 überprüft.

Die Hansestadt Warburg setzt sich aktiv für die Barrierefreiheit ihrer Internetseite ein, um allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Wir sind bemüht unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Derzeit ist die Internetseite www.warburg.de mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung nicht komplett vereinbar und daher für Menschen mit Beeinträchtigungen zum Teil eingeschränkt zugänglich. Wir arbeiten aktiv daran, die Zugänglichkeit zu verbessern und bitten um Verständnis.

Das Content-Management-System der städtischen Homepage arbeitet auf Basis neuester Technologien. Diese basiert unter anderem auf barrierefreien Templates. Weitere Möglichkeiten werden nach und nach in die Homepage integriert.

Barrierefreie Bereiche

  • Überschriften, Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
  • Ein hoher Kontrast der gesamten Seite lässt sich einstellen.
  • Es gibt die Möglichkeit die Inhalte an Farbschwächen an zu passen.
  • Alle Seiten können mit Maus und Tastatur bedient werden.
  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.
  • Der weitgehende Verzicht auf Abkürzungen emöglicht Menschen, die einen Screen-Reader nutzen, einen fließenden Textvortrag.
  • Ein Screen-Reader ist auf der Seite vorhanden.
  • Aussagekräftige Titel für Links, Dokumente oder Bilder vermitteln den jeweiligen Inhalt.
  • Die Schriftgröße ist skalierbar: Halten Sie hierfür die Taste "Alt" gedrückt und drehen Sie Ihr Mausrad.
  • Weitere Hilfestellungen direkt über eine Assistenzsoftware am rechten Bildschirmrand auf allen Seiten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind eventuell nicht barrierefrei.
  • Auf www.warburg.de ist u.a. ein externes Ratsinformationssystem, ein Bewerbungsmanagementsystem und eine Verlinkung auf www.warburg-tourismus.de eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind barrierefrei.
  • Eine Leichte Sprache für Informationen zu Inhalten des Angebotes und zur Navigation fehlt. Diese werden künftig eingepflegt.
  • Die Website hat bisher noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache. Diese werden künftig eingepflegt.
  • Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre:
    • Einige PDFs/Informationsblätter und Formulare sowie Dokumente von Dritten.
  • Bilder und Grafiken im Internet-Auftritt sind nur zum Teil mit alternativen Texten hinterlegt. Diese beschreiben den Inhalt des Bildes.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wurde in Nordrhein-Westfalen eine Durchsetzungsstelle eingerichtet. Diese Stelle ermöglicht es, ungelöste Beschwerdefälle zu melden, um spezifische Barrieren zu identifizieren und bestmöglich abzubauen. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik ist dem Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen unterstellt. Sie ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail erreichbar:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik

Weitere Hinweise und Informationen zum Thema


Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback über das Kontaktformular keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.