Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Hansestadt Warburg
für den Historischen Stadtkern Warburg
Der Kernbereich Warburgs wird seit dem 07.04.1981 durch eine Gestaltungs- und Erhaltungssatzung geschützt. Auf diese Weise kann insbesondere bei Umbauten, Neubauten und Werbeanlagen positiv auf das Stadtbild Einfluss genommen werden.
Im Jahr 2008 wurde die Satzung bereits aktualisiert und ist seitdem in Kraft, sie entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aus diesem Grund wurde die Satzung angepasst und überarbeitet. Durch die Neufassung sollen Vereinfachungen durch Neuformulierungen, aber auch Präzisierungen getroffen und die Anforderungen zeitgemäß verändert werden.
Der Entwurf der Satzung wurde gemäß § 22 Abs. 3 DSchG NRW dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe übersandt, die Anmerkungen aufgenommen und in dem Entwurf der Satzung berücksichtigt.
Die Satzung können Sie hier einsehen/downloaden:
Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Hansestadt Warburg für den Historischen Stadtkern Warburg