Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung bzw. Prüfung der Ehefähigkeit
Zuständigkeit:
Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit
Notwendige Unterlagen: 1. Wenn die Verlobten im Inland gemeldet sind, noch nicht verheiratet waren und beide Deutsche sind: 3. Wenn gemeinsame Kinder geboren sind: Eine Geburtsurkunde der betreffenden Kinder (Vaterschaft sollte anerkannt sein) ist zusätzlich vorzulegen. Vorzulegende Unterlagen bei Auslandsbeteiligung: Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Da die vorzulegenden Unterlagen individuell verschieden sind, wird empfohlen, beim zuständigen Standesamt Beratung einzuholen. Die vorzulegenden Unterlagen sollen nicht älter als ein halbes Jahr sein. |
Gebühren:
Gebühr 40,-Euro (beide sind Deutsche); Gebühr 66,-Euro (mit Auslandsbeteiligung).
Nach Art der Eheschließung können weitere Zusatzgebühren anfallen.