Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (außer Gaststätten und Gewerbebetriebe) für besondere Veranstaltungen, z. B. Schützenfeste, traditionelle Feste
Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.
Notwendige Unterlagen: formloser Antrag (Veranstaltungsort, -zeit und Anlass, Veranstalter
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Rechtliche Grundlagen: Landesimmissionsschutzgesetz
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Gebühren:
Lt. Verwaltungsgebührenordnung 18 Euro je angefangene halbe Stunde