Durchführung von Wahlen
Kommunalwahl
Wahlberechtigt ist:
Wählbar zum Bürgermeister ist, wer das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Wählbar zum Rat ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Bürgermeister und Rat werden auf die Dauer von 5 Jahren unmittelbar vom Volk gewählt.
Bundestagswahl
Wahlberechtigt:
sind alle Deutschen , die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar für den Bundestag ist, wer am Wahltage ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bundestagsabgeordneten werden auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Landtagswahl
Wahlberechtigt:
ist, wer am Wahltag Deutscher ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Er muss seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl seine Hauptwohnung in NRW gehabt haben.
Wählbar ist, wer am Wahltag ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Der Landtag NW wird auf 5 Jahre gewählt.
Europawahl
Wahlberechtigt:
sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft gewohnt haben. Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die in Deutschland eine Wohnung innehaben. Die Unionsbürger können allerdings nur auf Antrag wählen. Der Antrag kann bei dem zuständigen Sachbearbeiter gestellt werden.
Wahlergebnisse aller Wahlen sind auf Wunsch in Fotokopie erhältlich.