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Dienstleistung:

Annahme, Prüfung und Berechnung von Wohngeldanträgen:

  • Lastenzuschuss (Eigentum, Eigentumswohnungen)
  • Mietzuschuss (Mietwohnungen und mietähnliche Dauerwohnrechte)
  • Mietzuschuss für Heimbewohner/innen 

Eine Online-Beantragung ist unter Wohngeld beantragen (NRW) möglich. 

Allgemeine Informationen

Antragsvoraussetzungen:
  • Es muss sich um einen Wohnraum in Warburg handeln.

Grundsätzlich antragsberechtigt sind folgende Personen:

  • Mieter/innen von Wohnraum
  • Nutzungsberechtigte von Wohnraum bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechtes
  • Bewohner/innen von Wohnraum im eigenen Haus
  • Bewohner/innen eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
  • Eigentümer/innen eines Eigenheimes, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbstelle
  • Eigentümer/innen einer Eigentumswohnung
  • Inhaber/innen eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes für den eigengenutzten Wohnraum, wobei der Eigentümer dem Erbbauberechtigten, der Wohnungseigentümer dem Wohnungserbbauberechtigten gleichsteht.
  • Derjenige, der Anspruch auf Übereignung eines Gebäudes als Eigenheim, Kleinsiedlung oder landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle hat.
  • Derjenige, der Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Wohnungseigentums hat.
  • Derjenige, der Anspruch auf Bestellung oder Übertragung eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes hat.
Antrags- und Bearbeitungsfristen:

Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der Stadt Warburg eingegangen ist.
Die Bescheiderteilung dauert ca. 2 - 3 Wochen nach Vorliegen des vollständigen Antrages, da Wohngeld zentral vom IT.NRW (Information & Technik NRW) berechnet und angewiesen wird.

Notwendige Unterlagen:

Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:

  • Wohngeldantrag (Vordruck)
  • Mietbescheinigung (Vordruck)
  • Mietänderungsschreiben des Vermieters
  • Nachweis der Mietzahlungen (z. B. Kontoauszug oder Mietbuch)
  • Mietvertrag
  • Meldebestätigung
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Bescheinigung des bisherigen Hauptwohnsitzes, ob und ggf. wie lange dort Wohngeld gezahlt wurde
  • Antrag auf Lastenzuschuss (Vordrucke)
  • Fremdmittelbescheinigung (Vordruck)
  • Nachweis über zu zahlende Grundsteuer und Verwaltungskosten an Dritte
  • Bescheid über die Höhe des Aufwendungsdarlehens
  • Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
  • Nachweis über die Größe des Hauses oder der Wohnung
  • Aufteilung der Wohnfläche und der gewerblich genutzten Fläche
  • Schwerbehindertenausweis
  • schriftliche Erklärung über die Aufteilung der Räume und ob eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt
  • Sterbeurkunde
  • Schulbescheinigung
  • Studienbescheinigung
  • Erklärung für Studierende (Vordruck)
  • Nachweis, ob dem Grunde nach Anspruch auf BAföG besteht
  • Bescheinigung des Arbeitsamtes über die bestehende Meldung als Arbeitsuchender
  • BAföG-Bescheid
  • UBG-Bescheid
  • Bescheid über den Leistungsbezug beim Arbeitsamt (inkl. Zahlungsbeleg)
  • schriftliche Erklärung, wie der Lebensunterhalt bestritten wird
  • Erziehungsgeldbescheid des Versorgungsamtes
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Sozialhilfebescheid/Bescheid über die Gewährung bzw. Nichtgewährung von pauschaliertem Wohngeld (Vordruck)
  • Nachweis über das Bruttoeinkommen (auch geringfügig Beschäftigte ohne Lohnsteuerkarte)
  • Nachweis über die Höhe der anerkannten Werbungskosten
  • Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres bzw. Einkommenssteuererklärung
  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahmeüberschussrechnung
  • Nachweis über die Höhe der Zinseinkünfte (z. B. Sparbücher)
  • Rentenbescheide (einschl. Werks- und Zusatzrenten)
  • Erklärung, ob und ggf. in welcher Höhe eine Abfindung des Arbeitgebers gezahlt wurde
  • Nachweis über eingehenden Unterhalt (z. B. Verpflichtungserklärungen, Gerichtsbeschluss, Vereinbarungen einschl. Quittungen)
  • Nachweis des Darlehnsgebers über die Höhe des Darlehns, das zur Bestreitung des Lebensunterhaltes in Anspruch genommen wird
  • Nachweis über gezahlten Unterhalt
  • Nachweis über die Entrichtung von Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung bzw. entsprechender laufender Beiträge zur Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung (z. B. Versicherungsverträge und  Beitragsquittungen)
  • Verbrauchsbogen (Vordruck)

 

Rechtliche Grundlagen:

Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I, SGB X u. a.

 

Stadtsilhouette

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