Dienstleistung:
Annahme, Prüfung und Berechnung von Wohngeldanträgen:
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner, den Sie hier aufrufen können, ausrechnen. Aktuelle grundsätzliche Informationen und Erläuterungen stehen hier zur Verfügung. Hier finden Sie ebenfalls alle erforderlichen und ausfüllbaren Antragsvordrucke einschließlich Anlagen. Diese können auch als pdf-Datei ausgedruckt werden.
Eine Online-Beantragung ist unter dieser Adresse ebenfalls möglich. Hierfür ist es erforderlich, dass die Wohngeldrechner-Funktion vollständig mit den persönlichen Daten der zum Haushalt rechnenden Personen durchgearbeitet wird. Entsprechende Erläuterungen und Hinweise finden Sie ebenfalls auf der Startseite des Wohngeldrechners NRW.
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich antragsberechtigt sind folgende Personen:
Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der Stadt Warburg eingegangen ist.
Die Bescheiderteilung dauert ca. 2 - 3 Wochen nach Vorliegen des vollständigen Antrages, da Wohngeld zentral vom IT.NRW (Information & Technik NRW) berechnet und angewiesen wird.
Notwendige Unterlagen: Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:
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Rechtliche Grundlagen:
Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I, SGB X u. a.