Dienstleistung:
Annahme, Prüfung und Berechnung von Wohngeldanträgen:
Eine Online-Beantragung ist unter Wohngeld beantragen (NRW) möglich.
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich antragsberechtigt sind folgende Personen:
Wohngeld wird von Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der Stadt Warburg eingegangen ist.
Die Bescheiderteilung dauert ca. 2 - 3 Wochen nach Vorliegen des vollständigen Antrages, da Wohngeld zentral vom IT.NRW (Information & Technik NRW) berechnet und angewiesen wird.
Notwendige Unterlagen: Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:
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Rechtliche Grundlagen:
Wohngeldgesetz nebst Verordnungen, SGB I, SGB X u. a.