Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG sind
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Nicht jede Altablagerung oder jeder Altstandort ist auch eine Altlast. Eine Altlast setzt voraus, dass durch Boden- und/oder Grundwasseruntersuchungen eine Kontamination durch Schadstoffe eindeutig nachgewiesen wurde.
Gibt es nur Hinweise auf eine Kontamination, wird die Fläche als Altlastenverdachtsfläche (§ 2 Abs. 6 BBodSchG) bezeichnet.
Das Altlastenkatatster führt der Kreis Höxter (siehe auch: https://bit.ly/2Um7zVT).
Ansprechpartner:
Volker Mönnekes
Altlasten und Altstandorte
Kreishaus Höxter
Zimmer B 715
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Tel.: 05271 / 965-4424
Fax: 05271 / 965-4498
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Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung