Weiterleitung der Erhebungsbögen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, Düsseldorf, zur Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes; siehe auch: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
Bauüberhangserhebung (gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 HBauStatG ist zum Jahresende der Baufortschritt der genehmigten und noch nicht als fertiggestellt gemeldeten Bauvorhaben zu ermitteln)
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