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Bautätigkeitsstatistik

  1. Weiterleitung der Erhebungsbögen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, Düsseldorf, zur Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes; siehe auch: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

  2. Bauüberhangserhebung (gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 HBauStatG ist zum Jahresende der Baufortschritt der genehmigten und noch nicht als fertiggestellt gemeldeten Bauvorhaben zu ermitteln)

Rechtliche Grundlagen:

2. BauStatG
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HBauStatG

Gebühren:

keine

Stadtsilhouette

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