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Landtagswahl Nordrhein-Westfalen

Am 15. Mai wird der nordrhein-westfälische Landtag gewählt. Hier finden Sie Informationen zur Wahl:

Wer wird gewählt?

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten des 18. nordrhein-westfälischen Landtags für die Dauer von fünf Jahren.

Wahlverfahren

Wahlverfahren

Beim Wahlverfahren handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro wahlberechtigter Person:

  • Erststimme für eine Wahlkreiskandidatin / einen Wahlkreiskandidaten
  • Zweitstimme für die Landesliste einer Partei

Wer darf wählen?

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat, also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist
  • seit mindestens 29. April 2022 seine Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen (Warburg) hat
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (§ 2 LWahlG i.V.m. § 13 BWG)

 

Entscheidend für die Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis.

In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie sich die Anzahl der Wahlberechtigten sowie die Wahlbeteiligung seit der vergangenen Landtagswahl 2017 entwickelt haben:

 

 

Landtagswahl 2022

Landtagswahl 2017

Bundestagswahl 2021

Wahlberechtigte

18.250

18.591

18.286

 

 

64,4 %

77,16 %

Wahlalter

18

18

18

 

Anträge auf Eintragung und Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis richten Sie bitte an:

Hansestadt Warburg, Wahlamt, Bahnhofstr. 28, 34414 Warburg, Tel. 05641-92 1210

Wählerverzeichnis

Wählerverzeichnis

Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 3. April 2022 in Warburg gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch, eingetragen. In das Wählerverzeichnis kann vom 25. bis 29. April 2022 hier Einsicht genommen werden: Wahlamt Hansestadt Warburg, Zimmer 210/ 211, Bahnhofstr. 28, 34414 Warburg.

Beim Umzug beziehungsweise Zuzug nach Warburg müssen wahlberechtigte Personen abhängig vom Umzugstermin weiterhin folgendes beachten:

  • Wenn Sie als wahlberechtigte Person von außerhalb Nordrhein-Westfalens nach Warburg ziehen und sich bis zum 29. April 2022 ummelden, tragen wir Sie von Amts wegen in unser Wählerverzeichnis ein. Bürger und Bürgerinnen, die nach dem 29. April 2022 zuziehen oder sich ummelden sind in Nordrhein-Westfalen nicht wahlberechtigt.
  • Wenn Sie als wahlberechtigte Person zwischen dem 4. und 24. April 2022 von innerhalb Nordrhein-Westfalens nach Warburg ziehen und hier wählen möchten, müssen Sie beim Wahlamt einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, ansonsten verbleiben Sie im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde. Der Antrag wird Ihnen in diesem Zeitraum im Bürgerbüro bei der Ummeldung ausgehändigt. Diesen können Sie per Post, E-Mail oder Fax an uns senden. Dieses Vorgehen gilt auch, wenn Sie in diesem Zeitraum aus Warburg in eine andere Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ziehen. Stellen Sie dort einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis, um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
  • Wenn Sie nach dem 24. April 2022 innerhalb Nordrhein-Westfalens umziehen und sich ummelden, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Sie können entweder durch Briefwahl oder vor Ort wählen. Um in diesem Fall dennoch in das Warburger Wählerverzeichnis eingetragen werden zu können, können Sie nur in der Zeit vom 25. bis 29. April 2022 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
  • Wenn Sie nach dem 4. April 2022 innerhalb Warburg umziehen, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Stimmbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können nur dort wählen. Möchten Sie in Ihrem neuen Stimmbezirk wählen, können Sie bis zum 13. Mai 2022 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.

 

Antrag Aufnahme Wählerverzeichnis 04.04. - 24.04.

Einspruch Wählerverzeichnis 25.04. - 29.04.

Merkblatt Umzüge LTW 2022

Wahlbenachrichtigung

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 8. bis 24. April 2022 mit der Deutschen Post zugestellt. Wenn Sie wahlberechtigt sind und in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unter 05641-92 1210 an uns.

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

Sie können auf drei Wegen an der Landtagswahl teilnehmen:

  • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimmen am Wahltag, 15. Mai 2022, zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Stimmbezirks persönlich ab.
  • Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab dem 12. April bis 13. Mai 2022 persönlich im Wahlamt zu den bekanntgegebenen Öffnungszeiten wählen.
  • Briefwahl: Auf Antrag senden wir Ihnen Ihre Wahlunterlagen zu, die Sie anschließend ausgefüllt per Post an uns zurücksenden. Die Briefwahl ist ab dem 12. April 2022 möglich.

Wahlgebiet

Wahlgebiet

Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Dabei bildet der Kreis Höxter den Wahlkreis 102. Die Urnenstimm- und Briefwahlbezirke verteilen sich für diese sowie vergangene Wahlen wie folgt:

 

 

Landtagswahl 2022

Landtagswahl 2017

Bundestagswahl 2021

Urnenstimmbezirke

23

24

23

Briewfwahlbezirke

7

3

7

 

Alle Wahlgebäude der Urnenstimmbezirke sind barrierefrei zu erreichen. 

Übersicht Stimmbezirke Warburg LTW 2022

Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen beantragen, indem Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie aber auch direkt im Briefwahlbüro der Hansestadt abholen oder persönlich bereits direkt vor Ort wählen und ihren Stimmzettel in die Briefwahlurne einwerfen. Die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln der Coronaschutzverordnung sind hierbei zu beachten.

Ihnen steht ebenfalls der „elektronische Wahlscheinantrag“ zur Verfügung, mit dem jeder Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen ab dem 08.04.2022 hier online beantragen kann.

Ein formloser Brief (oder Fax) mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse in Warburg) an das Wahlamt der Hansestadt Warburg reicht ebenfalls aus, um die Unterlagen nach Hause geschickt zu bekommen.

Zusätzlich zu den vorgenannten Möglichkeiten können die Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und der Adresse über die Mailanschrift des Wahlbüros, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, beantragen.

Information für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte

Ihr Wahlhilfepaket mit einer Schablone und einer CD mit Informationen und Hinweisen erhalten Sie, wenn Sie in Westfalen oder Lippe wohnen beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter der Telefonnummer 0800 / 000 96 710 oder Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bsvw.org oder direkt im Wahlamt der Hansestadt Warburg unter Telefonnummer 05641-92 1210.

Ehrenamtliche Wahlhelfende

Ehrenamtliche Wahlhelfende

In Warburg werden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können sich alle Bürgerinnen und Bürger engagieren, die selbst wahlberechtigt sind und in Warburg wohnen. Wahlberechtigt ist, wer am 15. Mai 2022 das 18. Lebensjahr vollendet hat. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Dank für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gezahlt.

Die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie notwendigen Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen werden selbstverständlich gewährleistet.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Hansestadt Warburg unter der Telefonnummer 05641-921210 oder senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer).

Weitere Informationen/ Bekanntmachungen

Weitere Informationen/ Bekanntmachungen

Weitere Informationen zur Landtagswahl erhalten Sie hier:

Der Landeswahlleiter

Der Kreiswahlleiter

Wahlergebnisse der Landtagswahl Nordrhein-Westfalen

Wahlergebnisse der Landtagswahl Nordrhein-Westfalen

Die Wahlergebnisse auf Ihrem Mobilgerät

Hier können Sie die Votemanager App der RegioIT herunterladen:

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Bildnachweise:

Stadtsilhouette

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