Am 15. Mai wird der nordrhein-westfälische Landtag gewählt. Hier finden Sie Informationen zur Wahl:
Gewählt werden die Abgeordneten des 18. nordrhein-westfälischen Landtags für die Dauer von fünf Jahren.
Beim Wahlverfahren handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro wahlberechtigter Person:
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Entscheidend für die Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis.
In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie sich die Anzahl der Wahlberechtigten sowie die Wahlbeteiligung seit der vergangenen Landtagswahl 2017 entwickelt haben:
Landtagswahl 2022 |
Landtagswahl 2017 |
Bundestagswahl 2021 |
|
Wahlberechtigte |
18.250 |
18.591 |
18.286 |
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64,4 % |
77,16 % |
Wahlalter |
18 |
18 |
18 |
Anträge auf Eintragung und Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis richten Sie bitte an:
Hansestadt Warburg, Wahlamt, Bahnhofstr. 28, 34414 Warburg, Tel. 05641-92 1210
Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 3. April 2022 in Warburg gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch, eingetragen. In das Wählerverzeichnis kann vom 25. bis 29. April 2022 hier Einsicht genommen werden: Wahlamt Hansestadt Warburg, Zimmer 210/ 211, Bahnhofstr. 28, 34414 Warburg.
Beim Umzug beziehungsweise Zuzug nach Warburg müssen wahlberechtigte Personen abhängig vom Umzugstermin weiterhin folgendes beachten:
Antrag Aufnahme Wählerverzeichnis 04.04. - 24.04.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 8. bis 24. April 2022 mit der Deutschen Post zugestellt. Wenn Sie wahlberechtigt sind und in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte unter 05641-92 1210 an uns.
Sie können auf drei Wegen an der Landtagswahl teilnehmen:
Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise eingeteilt. Dabei bildet der Kreis Höxter den Wahlkreis 102. Die Urnenstimm- und Briefwahlbezirke verteilen sich für diese sowie vergangene Wahlen wie folgt:
|
Landtagswahl 2022 |
Landtagswahl 2017 |
Bundestagswahl 2021 |
Urnenstimmbezirke |
23 |
24 |
23 |
Briewfwahlbezirke |
7 |
3 |
7 |
Alle Wahlgebäude der Urnenstimmbezirke sind barrierefrei zu erreichen.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen beantragen, indem Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie aber auch direkt im Briefwahlbüro der Hansestadt abholen oder persönlich bereits direkt vor Ort wählen und ihren Stimmzettel in die Briefwahlurne einwerfen. Die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln der Coronaschutzverordnung sind hierbei zu beachten.
Ihnen steht ebenfalls der „elektronische Wahlscheinantrag“ zur Verfügung, mit dem jeder Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen ab dem 08.04.2022 hier online beantragen kann.
Ein formloser Brief (oder Fax) mit den persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse in Warburg) an das Wahlamt der Hansestadt Warburg reicht ebenfalls aus, um die Unterlagen nach Hause geschickt zu bekommen.
Zusätzlich zu den vorgenannten Möglichkeiten können die Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und der Adresse über die Mailanschrift des Wahlbüros, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, beantragen.
Information für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte
Ihr Wahlhilfepaket mit einer Schablone und einer CD mit Informationen und Hinweisen erhalten Sie, wenn Sie in Westfalen oder Lippe wohnen beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter der Telefonnummer 0800 / 000 96 710 oder Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bsvw.org oder direkt im Wahlamt der Hansestadt Warburg unter Telefonnummer 05641-92 1210.
In Warburg werden zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können sich alle Bürgerinnen und Bürger engagieren, die selbst wahlberechtigt sind und in Warburg wohnen. Wahlberechtigt ist, wer am 15. Mai 2022 das 18. Lebensjahr vollendet hat. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Dank für den ehrenamtlichen Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gezahlt.
Die aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie notwendigen Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen werden selbstverständlich gewährleistet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte beim Wahlamt der Hansestadt Warburg unter der Telefonnummer 05641-921210 oder senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer).
Weitere Informationen zur Landtagswahl erhalten Sie hier: