
Ortsheimatpfleger/-innen sind ehrenamtlich tätige Personen, die vom Kreisheimatpfleger ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre) bestellt werden.
Sie engagieren sich für die Heimatpflege im heimischen Raum, seine Geschichte, Kultur und Natur. Die wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpfleger/-innen sind die Förderung der Heimatkunde und der Heimatgeschichte sowie der Erhalt des kulturellen Erbes aber auch die Sicherung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage.
Ortsheimatpfleger/-innen sollen nach Möglichkeit in allen Stadtteilen vorhanden sein.
www.warburg.de/buergerservice-verwaltung/verwaltung/ortsrecht
Siehe Nr. 22