Seien Sie ein aktiver Teil von Warburg und Scherfede!
Ihr Raum für Ihre kreativen Ideen und Nutzungen in den besten Lagen von Warburg oder Scherfede! Mit dem Förderprogramm des Landes NRW zur Stärkung unserer Innenstädte ermöglicht wir Ihnen diesen Traum. Durch dieses Programm haben wir die Möglichkeit Leerstand anzumieten und Sie zahlen 20% der ehemaligen Kaltmiete für maximal zwei Jahre bis 31.12.2023. So beleben wir gemeinsam unsere Zentren durch spannende Konzepte, Popup-Stores, Start-ups, künstlerische Nutzung, Gastronomen oder Dienstleister.
Suchen Sie Räume?
Die von uns gesuchten, zukünftigen Nutzungen bzw. Angebote sollen in Warburg oder Scherfede möglichst frequenzsteigernd sein. Sie beleben diese Zentren und machen diese noch bunter und attraktiver. Die Nutzungen sollten die Chance mitbringen, sich auch langfristig zu etablieren. Ausgeschlossen ist aber eine reine Umsiedlung innerhalb der Zentren.
Sie sind Eigentümer?
Die Vorteile für Sie als Eigentümer*in Warburg oder Scherfede: der Leerstand wird gefüllt und somit eine positive Wirkung der Immobilie erzielt. Auch gibt es Sicherheit, da die Stadt als Hauptmieter bis zu zwei Jahre bis zum 31.12.2023 auftritt. Ziel der Förderung ist es, mit Hilfe von reduzierten Mieten Raum für neue Geschäftsideen und Nutzungskonzepte zu schaffen, die zur Stärkung und Belebung der Zentren beitragen sollen. Diese Strahlkraft kommt dann allen Eigentümern zugute.
Das ist möglich
- Mischnutzungen, Concept-Store o. ä.
- Kultur- und Kreativwirtschaftliche Nutzungen
- Einzelhandel- und Gastronomieangebote
- Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
- Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
- Showrooms des regionalen Online-Einzelhandel
- Bildungsangebote und und und … jede gute Idee ist willkommen!
Die geförderten Zentren
Eine Beispielberechung So werden aus 1.000,00 € ehemaliger Kaltmiete IHRE 200,00 € Kaltmiete bis zum 31.12.2023 für maximal 300 qm
letzte gezahlte Kaltmiete
1.000 Mon
- ohne Betriebskosten
- ohne Mehrwertsteuer
Deine Kaltmiete
200 Mon
- zzgl. Betriebskosten
- ohne Mehrwertsteuer
Schritte zum Antrag
Quelle: www.mhkbg.nrw