Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Wer die Altersgrenze erreicht hat (je nach Einzelfall 65 Jahre oder älter) oder als Erwachsener aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, kann Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll, wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Die Betroffenen müssen bedürftig sein, das heißt Ihr Einkommen und Vermögen (bzw. das ihres Ehegatten/Lebensgefährten) reicht nicht aus, um den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Der Antrag für Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Warburg kann bei der Stadtverwaltung Warburg – Sozialamt – gestellt werden. Alle Formulare für Ihren Grundsicherungsantrag finden Sie unter nachfolgendem Link bei dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen in der jeweils aktuellen Fassung: Download hier
Ansprechpartner:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Schwerbehinderungs- und Rentenangelegenheiten:
Herr Schäfers
Telefon: +49 5641 92-1120
Telefax: +49 5641 92-51120
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Büro: 120
Herr Lewin
Telefon:+49 5641 92-1117
Telefax: +49 5641 92-51117
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Büro: 117
Herr Ostermann
Telefon: +49 5641 92-1119
Telefax: +49 5641 92-51119
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Büro: 119