Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe):
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten, Partners im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft oder Lebenspartners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Der Antrag für Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Warburg kann bei der Stadtverwaltung Warburg – Sozialamt – gestellt werden.
Alle Formulare für Ihren Grundsicherungsantrag finden Sie unter nachfolgendem Link bei dem Landkreistag Nordrhein-Westfalen in der jeweils aktuellen Fassung: Download hier
Ansprechpartner:
Herr Schäfers
Telefon: +49 5641 92-1120
Telefax: 49 5641 92-51120
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Büro: 120
Herr Lewin
Telefon: +49 5641 92-1117
Telefax: +49 5641 92 51117
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Büro: 117
Herr Ostermann
Telefon: +49 5641 92-1119
Telefax: 05641 92-51119
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Büro: 119