Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Mit dem Gesetz über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in der Fassung vom 23. April 2003 wurden die kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Von den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden Asylbewerber zugewiesen. Die Hansestadt Warburg muss nach einem Verteilschlüssel die zugewiesenen Personen aufnehmen.
Ansprechpartner:
Christian Lewin
Telefon: +49 5641 92-1117
Telefax: +49 5641 92-51117
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Büro: 117 Buchstaben (S-Z)
Sebastian Ostermann
Telefon: +49 5641 92-1119
Telefax: +49 5641 92-5119
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Büro: 119 Buchstaben (A-H)
Michael Schäfers
Telefon:+49 5641 92-1120
Telefax: +49 5641 92-51120
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Büro: 120 Buchstaben (I-R)
Sozialarbeiterin: Kira Blömeke
Telefon: +49 5641 92-1116
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Büro: 116