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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Mit dem Gesetz über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge in der Fassung vom 23. April 2003 wurden die kreisfreien Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Von den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden Asylbewerber zugewiesen. Die Hansestadt Warburg muss nach einem Verteilschlüssel die zugewiesenen Personen aufnehmen.

Ansprechpartner:

Christian Lewin
Telefon: +49 5641 92-1117
Telefax: +49 5641 92-51117
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Büro: 117     Buchstaben (S-Z)

Sebastian Ostermann
Telefon: +49 5641 92-1119
Telefax: +49 5641 92-5119
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Büro: 119   Buchstaben (A-H)

Michael Schäfers
Telefon:+49 5641 92-1120
Telefax: +49 5641 92-51120
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Büro: 120   Buchstaben (I-R)

 

Sozialarbeiterin: Kira Blömeke
Telefon: +49 5641 92-1116
E-Mail: kDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Büro: 116

 

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