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Die Hansestadt Warburg erstellt bis Mitte 2024 ihren Lärmaktionsplan auf Grundlage der vom Verkehrsministerium NRW und dem Eisenbahnbundesamt aktualisierten Lärmkarten.

Berücksichtigt werden sollen alle störenden Lärmquellen, die vom Straßenverkehr auf Autobahnen und Bundesstraßen sowie von Schienenverkehr der Hauptstrecke Hamm – Kassel herrühren.

Verbesserung der Lebensqualität

Der Lärmaktionsplan soll neben den Lärmquellen auch mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmbelastung benennen und dadurch die Lebensqualität in Warburg nachhaltig stärken.

Lärmaktionsplanung Website

Oben: Das Infoportal des Landes NRW ist um die aktuellsten Lärmkarten ergänzt worden.

Quelle: www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeit ist in zwei Beteiligungsphasen aufgerufen, sich aktiv in den Prozess einzubringen. Die erste Beteiligungsphase beginnt im November. Eine weitere folgt im Frühjahr 2024. So können besonders von Straßen- & Schienenlärm betroffene Gebiete direkt benannt und eigene Verbesserungsvorschläge eingebracht werden.

Im Folgenden finden Sie den aktuellen Stand der Arbeiten sowie alles Wissenswerte zum Thema.

Aktuelles:

  • 20.11.2023: Die Hansestadt Warburg schaltet ein Beteiligungsportal für die 1. Beteiligungsphase zur kommunalen Lärmaktionsplanung frei. Alle Interessierten sind bis Ende Dezember aufgerufen sich zu beteiligen!

    beteiligung.nrw.de/warburg

 

Wissenswertes zum Thema:

Was sind Lärmaktionspläne?

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept. Der Lärmaktionsplan ist kein einzelner Plan, den man – wie etwa einen Flächennutzungsplan – an die Wand hängen und betrachten kann.

Der Lärmaktionsplan besteht aus dem Maßnahmenplan und weiteren dazugehörigen Unterlagen, wie z.B. dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Für alle Länder in der EU gelten die gleichen Anforderungen an den Inhalt und die Form.

In Nordrhein-Westfalen stellen die Städte und Gemeinden die Lärmaktionspläne auf.

Ausnahme: Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit 2015 für die Lärmaktionsplanung entlang der Hauptschienenstrecken des Bundes zuständig.

Ziele & Wege

Mit den Lärmaktionsplänen steht den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen zur Verfügung, das die städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung berücksichtigt.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden.

Wann ist eine Aktionsplanung durchzuführen?

Lärmaktionspläne sind zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die gemäß § 47 b Satz 1 Nr. 1 BImSchG als Umgebungslärm bezeichnet werden.

Diese Kriterien sind erfüllt, sobald Lärmkarten vorliegen. Daher sind Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufzustellen, für die Lärmkarten vorliegen, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und ob und wie viele Menschen vom Lärm betroffen sind.

Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.

Die Städte und Gemeinden veröffentlichen Ihren Lärmaktionsplan und erteilen Auskünfte über ihre Planung.

Ablauf der Lärmaktionsplanung

Die Lärmkarten geben den Städten und Gemeinden einen Überblick über die Lärmsituation in ihrem Gemeindegebiet. Alle lärmkartierten Städte und Gemeinden stellen Lärmaktionspläne auf, unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und ob und wie viele Menschen vom Lärm betroffen sind.

Welche Maßnahmen zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen in den Plan aufgenommen werden, liegt im Ermessen der Städte und Gemeinden. Dabei kann es sich um kurz- mittel- aber auch langfristige Maßnahmen handeln. In der Praxis werden bei der Umsetzung der Maßnahmen häufig Prioritäten gesetzt. Ruhige Gebiete sollen in den Plan aufgenommen werden, damit sie vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Städte und Gemeinden veröffentlichen ihren fertigen Lärmaktionsplan.

Wer ist zu beteiligen?

Da die Lärmaktionsplanung auch andere Planungen der Städte und Gemeinden betrifft, sind alle betroffenen Bereiche an einer gesamtplanerischen Lösung zu beteiligen.

Die Kommunen, die den Lärmaktionsplan aufstellen, sind selbst häufig nicht für die Durchführung der Maßnahmen zuständig. Damit die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan umgesetzt werden können, muss die planaufstellende Behörde eng und konstruktiv mit der für die Umsetzung zuständigen Behörde zusammenarbeiten.

Auch die Öffentlichkeit und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Lärmaktionsplan berührt sein kann, werden frühzeitig beteiligt. Ihr Wissen soll umfassend und sachgerecht in die Aufstellung des Aktionsplans einfließen.

Phase 1

Die Öffentlichkeit wird frühzeitig eingeladen, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken. Dazu werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

die Ergebnisse der Lärmkartierung (Karten mit Bericht zu den Ergebnissen)

die Erforderlichkeit der Planaufstellung bzw. Planüberprüfung

die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung

ggf. der zu überprüfende Lärmaktionsplan und

ggf. verschiedene Vorschläge zur Lärmminderung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung jeweiliger Maßnahmen

Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass sich die zuständige Behörde mit den Anregungen inhaltlich auseinandersetzen muss. Die Anregungen müssen nicht zwingend in den Lärmaktionsplan einfließen.

Phase 2

Ortsübliche Bekanntmachung des Lärmaktionsplanentwurfes bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans

Gelegenheit für die Öffentlichkeit sich innerhalb einer angemessenen Frist erneut zu äußern

Berücksichtigung der Eingaben bei der Entscheidung über die Annahme des Plans

Prozessschritte

Die folgenden Prozessschritte werden für die Aufstellung eines Lärmaktionsplan empfohlen:

Veröffentlichung der Lärmkarten

Frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung anderer Behörden mit eigener Bekanntmachung

Überprüfung und Überarbeitung des letzten LAP (als Entwurf) oder erstmalige Erstellung des LAP (als Entwurf)

Ortsübliche Bekanntmachung, Auslegung, Beteiligung von TÖB und anderen Behörden und Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit

Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Mitwirkung (Abwägung) und Fertigstellung der Beschlussvorlage

Inkrafttreten des LAP z.B. durch Beschluss Stadtrat / Gemeindevertretung

Öffentliche Bekanntmachung

Berichterstattung über Land an die EU

Inhalt des Lärmaktionsplanes

Beschreibung des Ballungsraums, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind,

zuständige Behörde,

rechtlicher Hintergrund,

Grenzwerte für Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen und Lärm von Industrieanlagen,

Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten,

Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Beschreibung der festgestellten Lärmprobleme und der verbesserungsbedürftigen Situationen,

Protokoll, wie die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne konsultiert wurde, indem ihr frühzeitig und effektiv Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Vorbereitung und der Überprüfung von Aktionsplänen gegeben worden ist,

Lärmminderungsmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Annahme des Lärmaktionsplans bereits bestehen,

Lärmminderungsmaßnahmen, die im Rahmen des Lärmaktionsplans durchgeführt werden, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete,

Angabe zur langfristigen Strategie zur Reduzierung der Lärmbelastung,

finanzielle Informationen (falls verfügbar): Kosten der Umsetzung der geplanten Maßnahmen, geschätztes Kosten-Nutzen-Verhältnis der im Lärmaktionsplan beschriebenen Maßnahmen, geschätzte Gesamtkosten des Lärmaktionsplans,

Beschreibung der Vorkehrungen

Geschätzte Anzahl der Personen in dem von dem Lärmaktionsplan erfassten Gebiet, für die sich der Lärm innerhalb der nächsten fünf Jahre reduziert.

Maßnahmen gegen Lärm

Der Maßnahmenkatalog des Aktionsplanes ist das zentrale Element zur Verbesserung der Lärmsituation. Welche Maßnahmen zur Lärmminderung in Frage kommen, hängt oft von verschiedenen Faktoren ab. Meist ist eine Kombination mehrerer Maßnahmen erforderlich, um eine Verbesserung der Situation zu erzielen. Die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung enthalten umfassende Informationen zu verschiedensten Lärmminderungsmaßnahmen, zur Prüfung und Festlegung von Maßnahmen, zur Wirkungsanalyse sowie verschiedenste Links zu good-practise-Beispielen und weiterführender Literatur. Die folgende Tabelle aus den LAI-Hinweisen gibt einen Überblick über die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen:

 

 Maßnahme

 Lärm

 Luft

 räumliche Wirkung/Sekundäreffekte

 Zeitrahmen

Reduzierung der fahrzeugseitigen Schadstoffemissionen

0

++

gesamtstädtische Wirkung

entsprechend der technischen Entwicklung

Reduzierung der fahrzeugseitigen Geräuschemissionen

++

0

Reduzierung der Kfz-Verkehrsmenge durch weitgehende Modal-Split-Änderungen

0+

0+

gesamtstädtische Wirkung; positive Effekte Verkehrsreduzierung

langfristig

Gesamtstädtische Reduzierung der Lkw-Anteile

0+

+

Verkehrslenkung und -umverteilung

+

+

Straßenverkehrsraum; Verdrängungseffekte

kurz- bis mittelfristig

Kleinräumige Reduzierung der Lkw-Anteile

+

+

Erhöhung der Anteile schadstoffarmer Fahrzeuge im Straßenraum

0

+

Straßenraum; ggf. Verdrängungseffekte

kurzf.; bei technischer Weiterentwicklung nachl. Effekte

Erhöhung der Anteil lärmarmer Fahrzeuge im Straßenraum

++

0+

Reduzierung der Geschwindigkeit

++

0+

Straßenraum; Erhöhung Verkehrssicherheit

kurzfristig

Verbesserung des Verkehrsflusses

+

+

Straßenraum

kurz- bis mittelfristig

Immissionsmindernde Straßenraumorganisation

0+

0+

Straßenraum; ggf. Verbesserung Verkehrabwicklung

Lärmmindernder Fahrbahnbelag

++

0

Straßenraum

kurz- bis mittelfristig

Instandsetzung der Fahrbahnoberfläche

++

+

   

Verlegen der Fahrstreifen in die Straßenmitte

+

0

Straßenraum

kurz- bis mittelfristig

Schallschutzwand

++

0+

Straßenraum

kurz- bis mittelfristig

Bewertung:

+++ Sehr positive Auswirkungen
+ positive Auswirkungen
0 weitgehend wirkungsneutral (0+ mit positiver Tendenz, 0- mit negativer Tendenz)

Quelle: LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung – 3. Überarbeitung – 2022 (Kapitel 17.1.7)

Quelle: https://www.umgebungslaerm.nrw.de/

 

Quelle:

www.umgebungslaerm.nrw.de/

Ansprechpartner/in:

Jan Kolditz

E-Mail: j.kolditz@warburg.de

Tel.: +49 5641 92-1201

Stefanie Hüser

E-Mail: s.hueser@warburg.de

Tel.: +49 5641 92-1301

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