Ergänzungs- und Gestaltungssatzungen
Mit der Ergänzungssatzung kann die Gemeinde einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen. Notwendige Randbedingung für die Einbeziehung von Außenbereichsflächen ist, dass die angrenzende Bebauung ein hinreichend konkreter städtebaulich prägenden Rahmen für eine ergänzende Bebauung ist. Das bloße Angrenzen eines Grundstücks an den Innenbereich reicht nicht aus, um die Einbeziehung in den Innenbereich zu begründen. Da es sich bei den Flächen innerhalb des Geltungsbereichs einer Ergänzungssatzung um bisherige Außenbereichsflächen handelt, schafft die Ergänzungssatzung hier erstmals Baurecht. Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung dient dazu, die räumliche Abgrenzung des unbeplanten Innenbereichs zum Außenbereich an geeigneten Stellen um einzelne Grundstücke geringfügig zu erweitern und dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden. Diese Satzung dient jedoch nicht dazu, neue Baugebiete am Ortsrand zu entwickeln. Dies ist der Bebauungsplanung vorbehalten.
Bei Fragen zu den Ergänzungssatzungen stehen Ihnen Frau Büscher und Herr Volmert gerne zur Verfügung.
Neben den Ergänzungssatzungen bestehen aber in der Kernstadt Warburg (Innenstadtbereich) und in der Ortslage Germete zum Schutz von historischen Besonderheiten der Umgebung auch Gestaltungssatzungen. Diese treffen u. a. Regelungen zu neuen Bauvorhaben, Sanierungen, Umbauten und Werbeanlagen.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne Frau Felle.
Bonenburg
Ergänzungssatzung Nr. 1 "Zum Wiesenhof"
- 19.05.2020 | Aufstellungsbeschluss
- 25.10.2020 | Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Offenlage
- 02.11.-18.12.2020 | Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
- 06.11.-18.12.2020 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegungsexemplar: Begründung)
Daseburg
- 09.03.2021 | Satzungsbeschluss
- 29.05.2021 | Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (Inkrafttreten)
Dössel
Germete
Herlinghausen
Ergänzungssatzung Nr. 2 "Clasenberg"
- 12.02.2020 | Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
- 24.02.-27.03.2020 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlegungsexemplar: Begründung)
- 19.05.2020 | Satzungsbeschluss
- 14.06.2020 | Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (Inkrafttreten)
Hohenwepel
Ossendorf
Ergänzungssatzung Nr. 1 “Dunsterweg“
Ergänzungssatzung Nr. 2 “Lange Twete“
Ergänzungssatzung Nr. 3 “Alter Stadtweg“
Ergänzungssatzung Nr. 4 “Südlich des Ohmebaches“
Ergänzungssatzung Nr. 5 “Oststraße“
- 14.02.2017 | Aufstellungsbeschluss
- 29.07.2017 | Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
- 08.08.-13.09.2017 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlegungsexemplar: Begründung)
- 10.10.2017 | Satzungsbeschluss
- 28.10.2017 | Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (Inkrafttreten)
Ergänzungssatzung Nr. 6 "Ükern"
- 20.04.2021 | Aufstellungsbeschluss
- 07.08.2021 | Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
- 16.08.-17.09.2021 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlegungsexemplar: Begründung)
- 28.09.2021 | Satzungsbeschluss mit Ergänzung
- 27.11.2021 | Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (Inkrafttreten)
Rimbeck
Ergänzungssatzung Nr. 1 “Lagerplatz“
Ergänzungssatzung Nr. 2 “Mastfeld"
Ergänzungssatzung Nr. 3 “Kespöhlen“
- 21.03.2017 | Aufstellungsbeschluss
- 24.06.2017 | Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
- 04.07.-07.08.2017 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlegungsexemplar: Begründung)
- 05.09.2017 | Satzungsbeschluss
- 09.09.2017 | Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Ergänzungssatzung Nr. 4 “Mühlenweg“
- 29.06.2021 | Aufstellungsbeschluss
- 01.04.2023 | Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
- 06.04.-19.05.2023 | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
- 11.04.-19.05.2023 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und (Offenlegungsexemplar: Begründung)
- 29.08.2023 | Satzungsbeschluss
- 02.10.2023 | Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Scherfede
- 10.12.2019 | Aufstellungsbeschluss
- 05.02.2020 | Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
- 17.02.-20.03.2020 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlegungsexemplar: Begründung)
- 19.05.2020 | Satzungsbeschluss
- 31.05.2020 | Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Warburg
Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für den Historischen Stadtkern (2021)
- 29.06.2021 | Satzungsbeschluss
- 10.07.2021 | Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (Inkrafttreten)
Vorgängerversion: Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für den Historischen Stadtkern (2008)
Ergänzungssatzung Nr. 1 “HPZ“, 1. Änderung
- 30.01.2018 | Aufstellungsbeschluss
- 17.02.2018 | Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage
- 27.02.-04.04.2018 | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlegungsexemplar: Begründung)
- 08.05.2018 | Satzungsbeschluss
- 12.05.2018 | Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Wormeln
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB:
Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung werden die Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwurfes informiert und aufgerufen ihre Anregungen zur Planung einzubringen, es besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planvorhabens. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung kann unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB:
Die im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt. Nach der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) ist die öffentliche Auslegung von Plänen (i.d.R. für die Dauer eines Monats) während des Planungsprozesses das zentrale Element der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie basiert auf dem Entwurf und wird auch als formelle Beteiligung bezeichnet. Die während dieser Zeit vorgebrachten Anregungen dienen als Material der Politik und der Verwaltung zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Sie sind daher primär an den Planverfasser gerichtet und nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt zu verstehen.