Zivil- und Katastrophenschutz

Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Länder sowie der Kreise und kreisfreien Städte. Der Kreis Höxter hat als untere Katastrophenschutzbehörde das zuverlässige Zusammenwirken von Feuerwehr und Hilfsorganisationen im Katastrophenfall zu gewährleisten.

Die wesentliche Aufgabe im Katastrophenschutz stellt die Abwehr von Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Menschen dar. Die kreisangehörigen Gemeinden haben keine eigene Zuständigkeit im Katastrophenschutz. Nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist es aber u. a. Aufgabe der Gemeinden, bei Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten. Außerdem müssen Kreise bei Großeinsatzlagen und Katastrophen ihre Gefahrenabwehrmaßnahmen gem. § 35 Abs. 5 S. 1 BHKG mit den kreisangehörigen Gemeinden abstimmen.

Jede Bürgerin und jeder Bürger können in jeder Stadt, in jeder Gemeinde zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung wirken auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit.

Stab für außergewöhnliche Ereignisse

Für unvorhergesehene Schadensereignisse wird gem. § 35 Abs. 5 S. 2 BHKG die Bildung eines Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) für die kreisangehörigen Gemeinden empfohlen. Dieser Empfehlung ist die Hansestadt Warburg nachgegangen. Der Stab wird unter Leitung des Ersten Beigeordneten Herrn Andreas Niggemeyer für einen begrenzten Zeitraum ereignisbezogen aktiviert und erledigt alle mit dem Ereignis im Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen (administrativ-organisatorische Aufgabenerledigung). Ihm gehören neben den Mitarbeitern der Stadtverwaltung auch Vertreter anderer Behörden und Einrichtungen an.

Der SAE agiert in enger Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung. Diese koordiniert Maßnahmen, welche der operativ-taktischen Gefahrenabwehr dienen. Der Einsatzleitung gehören Führungs- und Funktionskräfte der Feuerwehren und Fachberater verschiedener Hilfsorganisationen und des THW an. Sowohl der Stab für außergewöhnliche Ereignisse als auch die Einsatzleitung unterstehen dem Bürgermeister als politischen Gesamtverantwortlichen.

Leuchtturmkonzept der Feuerwehr Warburg

Die Feuerwehr Warburg stellt im Rahmen eines sog. Leuchtturmkonzeptes sicher, dass Bürger auch im Katastrophenfall Hilfe anfordern können. Außerdem wird gewährleistet, dass die Alarmierung und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr weiterhin gegeben ist und Informationen an bzw. aus der Bevölkerung weitergeleitet werden.

Man bereitet sich u. a. auf das Szenario „Ausfall der Notrufnummer 112“ sowie „Ausfall der Stromversorgung“ vor.

Sofern diese Szenarien eintreten, werden die Feuerwehrhäuser in der Kernstadt sowie in den Ortsteilen dauerhaft besetzt und dienen damit als Notrufmeldestellen. Alle Standorte der Feuerwehr können mit Notstrom versorgt werden. Im Krisenfall sind die Feuerwehrhäuser Anlaufstelle für die Bevölkerung. Es folgt eine Übersicht über die Standorte der Feuerwehrhäuser Warburg:

  • Feuerwehrhaus Bonenburg

    Zum Wiesenhof 16
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Calenberg

    Am Feuerwehrhaus 2
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Daseburg

    Mittelstraße 17
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Dössel

    Urbanusweg 5
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Germete

    Zum Spritzenhaus 7
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Herlinghausen

    Hinter den Gärten 1a
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Hohenwepel

    Northeimer Straße 11a
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Menne

    Lange Wanne 4b
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Nörde

    Johann-Conrad-Schlaun-Straße 9
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Ossendorf

    Nörder Straße 10
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Warburg

    Florianweg 7
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Welda

    Zur Alten Mühle 20
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus West

    Scherfeder Straße 46
    34414 Warburg

  • Feuerwehrhaus Wormeln

    Bessel 10
    34414 Warburg

Selbstschutz und Selbsthilfe als wichtige Vorsorgemaßnahmen

Kommt es beispielsweise aufgrund eines schweren Unwetters zu Überschwemmungen, Stromausfällen und anderen schweren Schäden, kann nicht allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig geholfen werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich jede und jeder Einzelne im Rahmen der Selbsthilfe vorsorglich selber hilft oder auf die Hilfe von Nachbarn und anderen Personen setzen kann. Diese erste Phase der Selbsthilfe muss so wirksam und geeignet sein, dass die Zeit bis zum Eintreffen organisierter Hilfe überbrückt werden kann.

Aus diesem Grund sollten Sie sich die folgenden Fragen beantworten können:

  • Sind Sie als Bürger auf solche Ereignisse ausreichend vorbereitet?
  • Was können Sie tun, um sich und Ihre Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn oder andere Mitmenschen in extremen Gefahrensituationen zu schützen?
  • Was können Sie tun, um die Hilfs- und Rettungskräfte zu unterstützen?
  • Welche Schulungen, Hilfsmittel, Tipps und Ratschläge gibt es, die Ihnen in diesen Situationen weiterhelfen können?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat zudem die Informationsbroschüre "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" veröffentlicht. Des Weiteren stehen diverse Faltblätter und Videos zu diesem Thema zur Verfügung.

Hochwasser- und Starkregenereignisse

Aufgrund des Klimawandels ist zukünftig mit vermehrten extremen Wetterlagen zu rechnen. Insbesondere im Fall von Hochwasser und Starkregen ist erforderlich, sich stets über die sozialen Medien oder lokalen Nachrichten im Radio sowie im Fernsehen über die neuesten Entwicklungen zu informieren.

Hier ist insbesondere auch die kostenlose Warn-App NINA zu nennen. In der App erhalten Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informationen über Gefahrenlagen per Kurzbenachrichtigung. Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentralen können über NINA bezogen werden. Nutzer und Nutzerinnen können mit der App bestimmte Orte auswählen, für die sie Warnungen erhalten möchten, und auch für Ihren jeweils aktuellen Standort Warnmeldungen empfangen.

Darüber hinaus können die aktuellen Pegelstände im Bereich Diemel und Twiste u. a. über die nebenstehenden Links eingesehen werden.

Zur Information der Öffentlichkeit sind zu allen Hochwassermeldepegeln bis zu drei „Informations-Wasserstände“ festgelegt, die den nachfolgend aufgelisteten Kriterien entsprechen:

  • Informationswert 1 (kleines Hochwasser) bei Überschreitung: Ausuferung des Gewässers, land- und forstwirtschaftliche Flächen können überflutet werden; leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen sind möglich.
  • Informationswert 2 (mittleres Hochwasser) bei Überschreitung: Gefahr der Überflutung einzelner bebauter Grundstücke oder Keller; Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen und / oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr (Feuerwehr, Katastrophenschutz) möglich.
  • Informationswert 3 (großes Hochwasser) bei Überschreitung: Bebaute Gebiete in größerem Umfang können überflutet werden; Einsatz der Wasser- oder Dammwehr (Feuerwehr, Katastrophenschutz) in großem Umfang möglich.