Zivil- und Katastrophenschutz
Allgemeine Informationen
Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Länder sowie der Kreise und kreisfreien Städte. Der Kreis Höxter hat als untere Katastrophenschutzbehörde das zuverlässige Zusammenwirken von Feuerwehr und Hilfsorganisationen im Katastrophenfall zu gewährleisten.
Die wesentliche Aufgabe im Katastrophenschutz stellt die Abwehr von Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Menschen dar.
Die kreisangehörigen Gemeinden haben keine eigene Zuständigkeit im Katastrophenschutz. Nach § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist es aber u. a. Aufgabe der Gemeinden, bei Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten. Außerdem müssen Kreise bei Großeinsatzlagen und Katastrophen ihre Gefahrenabwehrmaßnahmen gem. § 35 Abs. 5 S. 1 BHKG mit den kreisangehörigen Gemeinden abstimmen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger können in jeder Stadt, in jeder Gemeinde zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung wirken auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit.
Stab für außergewöhnliche Ereignisse
Für unvorhergesehene Schadensereignisse wird gem. § 35 Abs. 5 S. 2 BHKG die Bildung eines Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) für die kreisangehörigen Gemeinden empfohlen. Dieser Empfehlung ist die Hansestadt Warburg nachgegangen.
Der Stab wird unter Leitung des Ersten Beigeordneten Herrn Andreas Niggemeyer für einen begrenzten Zeitraum ereignisbezogen aktiviert und erledigt alle mit dem Ereignis im Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen (administrativ-organisatorische Aufgabenerledigung). Ihm gehören neben den Mitarbeitern der Stadtverwaltung auch Vertreter anderer Behörden und Einrichtungen an.
Der SAE agiert in enger Zusammenarbeit mit der Einsatzleitung. Diese koordiniert Maßnahmen, welche der operativ-taktischen Gefahrenabwehr dienen. Der Einsatzleitung gehören Führungs- und Funktionskräfte der Feuerwehren und Fachberater verschiedener Hilfsorganisationen und des THW an.
Sowohl der Stab für außergewöhnliche Ereignisse als auch die Einsatzleitung unterstehen dem Bürgermeister als politischen Gesamtverantwortlichen.
Leuchtturmkonzept der Feuerwehr Warburg
Die Feuerwehr Warburg stellt im Rahmen eines sog. Leuchtturmkonzeptes sicher, dass Bürger auch im Katastrophenfall Hilfe anfordern können. Außerdem wird gewährleistet, dass die Alarmierung und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr weiterhin gegeben ist und Informationen an bzw. aus der Bevölkerung weitergeleitet werden.
Man bereitet sich u. a. auf das Szenario „Ausfall der Notrufnummer 112“ sowie „Ausfall der Stromversorgung“ vor.
Sofern diese Szenarien eintreten, werden die Feuerwehrhäuser in der Kernstadt sowie in den Ortsteilen dauerhaft besetzt und dienen damit als Notrufmeldestellen. Alle Standorte der Feuerwehr können mit Notstrom versorgt werden.
Im Krisenfall sind die Feuerwehrhäuser Anlaufstelle für die Bevölkerung. Es folgt eine Übersicht über die Standorte der Feuerwehrhäuser Warburg:
Feuerwehrhaus Bonenburg |
Zum Wiesenhof 16, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Calenberg |
Am Feuerwehrhaus 2, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Daseburg |
Mittelstraße 17, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Dössel |
Urbanusweg 5, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Germete |
Zum Spritzenhaus 7, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Herlinghausen |
Hinter den Gärten 1A, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Hohenwepel |
Northeimer Straße 11A, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Menne |
Lange Wanne 4B, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Nörde |
Johann-Conrad-Schlaun-Straße 9, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Ossendorf |
Nörder Straße 10, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus West |
Scherfeder Straße 46, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Warburg |
Florianweg 7, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Welda |
Zur alten Mühle 20, 34414 Warburg |
Feuerwehrhaus Wormeln |
Bessel 10, 34414 Warburg |
Selbstschutz und Selbsthilfe als wichtige Vorsorgemaßnahmen
Kommt es beispielsweise aufgrund eines schweren Unwetters zu Überschwemmungen, Stromausfällen und anderen schweren Schäden, kann nicht allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig geholfen werden.
Deshalb ist es wichtig, dass sich jede und jeder Einzelne im Rahmen der Selbsthilfe vorsorglich selber hilft oder auf die Hilfe von Nachbarn und anderen Personen setzen kann. Diese erste Phase der Selbsthilfe muss so wirksam und geeignet sein, dass die Zeit bis zum Eintreffen organisierter Hilfe überbrückt werden kann.
Aus diesem Grund sollten Sie sich die folgenden Fragen beantworten können:
- Sind Sie als Bürger auf solche Ereignisse ausreichend vorbereitet?
- Was können Sie tun, um sich und Ihre Familie, Freunde, Kollegen, Nachbarn oder andere Mitmenschen in extremen Gefahrensituationen zu schützen?
- Was können Sie tun, um die Hilfs- und Rettungskräfte zu unterstützen?
- Welche Schulungen, Hilfsmittel, Tipps und Ratschläge gibt es, die Ihnen in diesen Situationen weiterhelfen können?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bietet an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) Lehrgänge zum Selbstschutz an. Darüber hinaus beinhalten die Erste-Hilfe- Kurse, die von den Hilfsorganisationen angeboten werden, Aspekte des Selbstschutzes. Diese werden durch finanzielle Förderprogramme unterstützt.
Das BBK hat zudem die Informationsbroschüre "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" veröffentlicht. Des Weiteren stehen diverse Faltblätter und Videos zu diesem Thema zur Verfügung.
Sirenensignale
Download: Sirenensignale
Dokumente
- Ratgeber des BBK für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
- Flyer Warnsystem im Kreis Höxter – Allgemeine Verhaltensregeln zum Schutz vor Katastrophen und Großschadensereignissen
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