Zweiter Warburger Gartenwettbewerb: 20.April - 20. Juli

Die Stadt Warburg prämiert auch in diesem Jahr erstmalig biodiverse und klimafreundliche Gärten. Die Teilnehmenden haben dabei die Gelegenheit, ihre naturnahen Gärten zu präsentieren. Der Fokus liegt bei der biodiversen Gestaltung der Gärten auf Artenvielfalt, Insektenfreundlichkeit und heimischen Pflanzen.
Jetzt geht der Gartenwettbewerb in die zweite Runde

Beginn:

Datum: 20.04.2024

Ende:

Datum: 20.07.2024

Ortschaft:

Warburg

Termin exportieren

Zweiter Warburger Gartenwettbewerb

Erneut werden biodiverse und klimafolgeangepasste Gärten gesucht.

Im vergangenen Jahr prämierte die Stadt Warburg erstmalig biodiverse und klimafreundliche Gärten. Die Teilnehmenden hatten dabei die Gelegenheit, ihre naturnahen Gärten zu präsentieren. Der Fokus lag bei der biodiversen Gestaltung der Gärten auf Artenvielfalt, Insektenfreundlichkeit und heimischen Pflanzen.
Jetzt geht der Gartenwettbewerb in die zweite Runde.

Wie können sich Gärten an das Klima anpassen?

Auch in diesem Jahr sind wieder alle Bürgerinnen und Bürger des Stadtgebiets aufgefordert, sich mit ihren Gärten zu bewerben. Besonderes Augenmerk liegt beim zweiten Gartenwettbewerb auf dem Aspekt, inwiefern Gärten sich an das Klima anpassen können - und welche Vorteile gegenüber versiegelten Flächen bestehen.

Bewerbungs-Ende ist der 20. Juli

Bewerbungen werden ab sofort entgegengenommen. Nach Einsendeschluss am 20. Juli bewertet die Jury die Beiträge bzgl. Klimafolgeanpassung, Naturnahe Gestaltung (Freiflächen, Blühstreifen, Totholz u. ä.), Insektenfreundlichkeit / Nistmöglichkeiten, Heimische Pflanzen, Nahrungsanbau (Obst, Gemüse, Kräuter) und Ästhetik.

Die drei Gärten, die den Bewertungskriterien am meisten entsprechen, werden am Ende des Wettbewerbs prämiert. Auf die Gartenbesitzer der Gewinner-Gärten warten tolle Gutscheine, die bei den jeweiligen Sponsoren: Dem Garten- und Landschaftsbau Neuhann, der Kompanie Garten / Design Weiß GbR und dem Botanik-Zentrum Sauerland eingelöst werden können.

Jeder Warburger Gartenbesitzer kann teilnehmen

Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer eines Gartens in Warburgs Kernstadt und den Ortsteilen. Bürgerinnen und Bürger, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, können dazu eine Bewerbung bei Stefanie Hüser, der Klimaschutzbeauftragte der Hansestadt Warburg, einreichen.

Die Unterlagen sollten maximal 10 aussagekräftige Fotos, die nicht älter als zwei Jahre sind, sowie eine kurze Beschreibung des Gartens bzw. der Idee dahinter, enthalten. Optional kann auch ein Vorher-Foto eingereicht werden.

  • Veranstaltungs- und Bewerbungszeitraum vom ab sofort bis 20.07.2024
  • Bewerbungen sind bei der Klimaschutzbeauftragten
    Stefanie Hüser unter s.hueser@warburg.de oder postalisch an: Bahnhofstraße 28, 34414 Warburg einzureichen

Teilnahmebedingungen für den Gartenwettbewerb

1. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer eines Gartens in Warburg (Kernstadt + Ortsteile). Mit der Einreichung von Fotos zum Wettbewerb erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte (siehe 5.-6.) an. Mit der Einsendung von Fotos versichert der jeweilige Urheber, dass es sich um den eigenen Garten handelt. Die Teilnahme erfolgt mit einem optionalen Vorher-Foto und maximal zehn aussagekräftigen Fotos, die nicht älter als zwei Jahre sind, sowie einer kurzen Beschreibung Ihres Gartens bzw. der Idee dahinter. 

2. Zeitraum
Die Bilder mit Name Vorname Ortsteil (Mustermann_Max_Musterstadt_1) und der kurze Text können in der Zeit vom 20. April bis zum 20. Juli 2024 mit dem Betreff „Gartenwettbewerb“ an den Ausrichter des Wettbewerbes geschickt werden.

3. Zugelassene Bilder
Zum Wettbewerb zugelassen sind nur Fotos, die den eigenen Garten abbilden und deren Urheberrecht bei dem Einsender liegt. Pro Garten dürfen maximal zehn aussagekräftige Fotos und ein optionales Vorher-Foto eingereicht werden.

4. Format
Jede Bilddatei darf maximal 3 MB groß sein. Kennzeichnen Sie ihre Bilder folgendermaßen: Name_Vorname_Ort (Mustermann_Max_Musterstadt_1).

Postalisch eingereichte Fotos müssen farbig und in einer ausreichenden Bildqualität vorhanden sein.

Fotos, die den vorstehenden Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z.B. politischer Natur), sind nicht zugelassen. Verantwortlich für den Inhalt der Fotos und Dateien ist ausschließlich der Urheber. Die Stadt behält sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Wettbewerb auszuschließen und den Fotografen/die Fotografin hierüber zu informieren.

5. Nutzungsrechte
Mit der Teilnahme am Gartenwettbewerb räumen die Teilnehmenden der Stadt einfache sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur öffentlichen Wiedergabe sowie zur Verbreitung und Vervielfältigung der eingereichten Fotos ein. Die Teilnehmenden gestatten, dass die Stadt die hochgeladenen Fotos bearbeiten und umgestalten darf. Dies gilt insbesondere, um die hochgeladenen Fotos an die zur Nutzung erforderlichen Formate und Darstellung anzupassen oder die Qualität zu verbessern.

Mit der Einreichung von Fotos bestätigen die Teilnehmenden, dass

– sie alleinige Urheber des Fotos sind, das Foto also selbst fotografiert haben
– sie über alle Rechte an dem Foto verfügen

– sie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzen

– das Foto frei von Rechten Dritter ist

Sollten eine oder mehrere Personen auf den Bildern zu erkennen sein, so ist dafür zu sorgen, dass diese ihre Zustimmung zu ihrer Abbildung sowie die Teilnahme des Fotos am Wettbewerb gegeben haben. Mit der Einsendung wird garantiert, dass diese Zustimmung vorliegt.

6. Rechte am Motiv der Fotografien

Die am Fotowettbewerb Teilnehmenden stellen die Stadt von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.

7. Bewertung der Fotografien

Eine Jury wird aus allen Einsendungen die Gewinnergärten auswählen. Die Vorauswahl der Jury-Entscheidung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die finale Bewertung der Gewinnergärten erfolgt optional vor Ort durch die Jury. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.

8. Datenschutz

Die Stadt gewährleistet die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich soweit sie zur Durchführung des Wettbewerbs nötig sind verarbeitet und gespeichert. Mit der Einreichung von Fotos willigen die Teilnehmenden ausdrücklich ein, dass die angegebenen Daten (Name, Wohnort) veröffentlicht werden dürfen.

9. Ausschluss

Teilnehmer können aus wichtigem Grund vom Gewinnspiel/Preisausschreiben ausgeschlossen werden insbesondere wenn der berechtigte Verdacht oder Nachweis von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vorliegt.

10. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Dieser Wettbewerb wird ausgerichtet von:

Hansestadt Warburg

FB II Bauverwaltung - Klimaschutz

Ansprechpartnerin: Stefanie Hüser

Tel. 05641 92-1301

E-Mail: s.hueser@warburg.de